St. Peterhof

Im März 1250 verkauft Werner, Sohn des Schultheißen von Soest, dem Domkapitel zu Köln seine Besitzungen zu Winningen. Dies wird in einer weiteren Urkunde von Graf Adolf von Berg und seiner Gemahlin Margarethe bestätigt, indem sie ein Besitztum des Ritters Werner von Soest zu Winningen aus dem Lehnsverbande entlassen, um es frei an das Domstift zu übertragen. 1570 heißt es: Ein Hof, außerhalb des Fleckens Winningen, genannt „Orßberch“, liegt auf der Gassen und wird Sankt Peter Hof von Köln genannt. Zum Hof gehören ein Kelterhaus mit zwei großen Keltern mit ihren Schiffen und „büdden“ und ein Weinhaus. Haus und Hof sind noch in gutem baulichen Zustand, jedoch muss das Dach des Kelterhauses der „Weinschop mit seinen anhengen und Stellen“ bald repariert werden. Der Hofschultheiß achtet auf die zum Hof gehörenden Weingärten und Gerechtigkeiten, keltert die Trauben und bringt den Wein in die Fässer. Dafür hat er freie Wohnung und jährlich „ein Kleidung“. Das Domstift muss den Hof im Bau halten und die Unkosten im Herbst tragen. Das Hofschulteißenamt haben 1570 die Witwe Peter Polchers und deren Sohn Peter inne (wohl vom verstorbenen Hofschultheißen Peter Polcher übernommen). Alle diejenigen, die Weingärten samt den Pachtweingärten inne-haben, sind „Huever“ (Höfer) des Hofs und verpflichtet, auf Sankt Peter und Paul zusammen mit dem Hofschultheißen das Hofgeding abzuhalten. Schlecht bebaute Weingärten können dem Lehnsmann von der Höferschaft entzogen werden. 

Wer vor „Johannis Baptiste“ [=24. Juni] seinen Weingarten mistet, darf für dieses Jahr das [sonst] abzugebende Drittel der Ernte behalten.Auf dem Hofgeding des Jahres 1664 beschwerte sich der Vertreter des Domstifts, Peter Holt, dass die Höfer ohne Wissen des Domstifts die Weingärten „verhandeln und verkaufen“ oder an andere übertragen. Er versuchte aufgrund eines alten Registers des Jahres 1564 den Nachweis zu führen, dass die Weingärten Pachtgut seien. Die Höfer dagegen glaubten, dass es eine Erblehnung wäre und begehrten, dass es dabei bleibe.“ Im Jahre 1766 sind neben dem Hofschultheißen 46 „Bauleute* genannt, die Weingärten gegen Abgabe des dritten Teils der Ernte be-bauen. Zusätzlich sind von 42 Zinsleuten Abgaben auf den Hof zu liefern.Des öfteren kam es zwischen dem Domkapitel zu Köln und der Gemeinde zu Streitigkeiten.

So verkaufte die Gemeinde 1739 den Weg, der entlang des Kölnischen Hofes führte, an Zacharias Kröber und versperrte dem Hof somit den Zufahrtsweg. Der Kölnische Domhof (Domstift Sankt Peter in Köln), damals auch Petershof oder der unterste Zehnthof genannt, wird 1779 als ein zweistöckiges Wohnhaus mit eingebauter Scheuer und zwei Keltern beschrieben. Auch ein Viehstall ist vorhanden. Dazu gehörten ein kleiner Garten sowie „7.500 Stöcken Weinberg“. Das sind noch keine 2 Morgen. 1656 hatte der Besitz „Dhumbsherren“ zu Köln neben 4 Ohm Wein ständigen Zins noch 9 ½ Morgen Weingärten betragen.1802 stellte Jean Jacques Sünner ein Gesuch an den Präfekten des Rhein-Mosel-Departements, den Hof nicht zu versteigern, da er seit unerdenklichen Zeiten im Besitz der Familie seiner Frau als Erbpächter gewesen sei. Das Gesuch wurde abgelehnt. Im Jahre 1805 war es dennoch Johann Jakob Sünner, der den Hof für 1.900 Francs ersteigern konnte. Mitte des 19. Jahrhunderts kam Friedrich Ludwig Horch durch seine Frau Regina, eine Tochter Sünners, in den Besitz des Hofes.

Der St. Petershof des Domstifts Köln wurde im laufe der Jahrhunderte völlig umgebaut und ist nur noch archäologisch zu identifizieren.

Historische Weinhöfe

Ein Großteil des Grundbesitzes war in alter Zeit im Besitz von Klöstern und Adeligen, die zur Verwaltung ihrer Ländereien wie auch zur Kelterung und Lagerung der Weine meist auch ein Anwesen im Ort besaßen. Schon im Mittelalter wurden Höfe und Grundbesitz verpachtet, zunächst gegen eine festgesetzte Rente (Geldzinsen), seit dem 15. und 16. Jahrhundert gegen Abgabe eines Drittels oder der Hälfte des Ertrages (Naturalabgaben). 

Über die erbrachte Arbeit im Weinberg und andere den Hof betreffende Angelegenheiten wurden einmal im Jahr zu einem festgelegten Termin so genannte Hofgedinge abgehalten, öffentliche Verhandlungen, zu denen alle Pächter (Höfer) erscheinen und unter Vorsitz eines Hofschultheißen Rechenschaft ablegen mussten.

Der gesamte geistliche Besitz wurde in den Jahren 1803-1806 durch die französische Präfekturverwaltung versteigert, während sich die Adligen in ihrem Besitz behaupteten. Bis auf die Familie der Freiherren von Heddesdorff, deren Nachkommen noch heute ein Weingut in Winningen betreiben, verkauften die übrigen Adeligen ihren Besitz in der ersten Hälfte des 19 Jahrhunderts. Oft waren Winninger Bürger die Käufer, die dadurch erstmals Eigentum erwarben oder ihren eigenen Weinbergsbesitz vergrößerten.

Nach einer Aufstellung aus dem Jahre 1795 hatten die auswärtigen Grundeigentümer insgesamt 386.263 Weinstöcke in Besitz. Im einzelnen werden genannt: Kaiserliches Krönungsstift (Marienstift) Aachen (Zehnthof) 8.006, Domstift Sankt Peter Köln (Petershof) 32.298, Grafen von Hatzfeld 28.000, Herr von Bürresheim zu Koblenz 18.515, Herr von Heddesdorf(f) „allda“ 37.950, Jesuitengüterverwaltung 13.850, Grafen von Elz-Kempenich zu Koblenz 22.246, Kloster Maria Roth 23.980, Kloster Marienstädt 2.300, Abtei Siegburg 1.500, Stift Sankt Florin zu Koblenz 22.490, Kloster Maria Lach 20.250, Dechant Remmelt zu Koblenz bzw. dessen Erben 7.000, Kloster Rommersdorf 21.830, Kurtrier (Fronhof) 12.1048, Kartaus zu Trier 1.000, Kloster Wallersheim 4.000 Weinstöcke.!

(Auszüge aus: Rainer Garbe, Klöster und Adel als Grundbesitzer – Historische Weinhöfe und ihre Pächter – Beiträge zur Ortsgeschichte)